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   BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11   

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https://dejure.org/2013,16422
BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11 (https://dejure.org/2013,16422)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11 (https://dejure.org/2013,16422)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 2677/11 (https://dejure.org/2013,16422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 705 BGB, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG
    Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt - zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt - zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt - zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Auch wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts inzwischen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechtspositionen wie namentlich das Eigentumsrecht einnehmen kann und sie insoweit auch rechtsfähig ist, so dass ihr das Grundrecht auf Eigentum zusteht und sie zur Geltendmachung dieses Grundrechts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde befugt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 -, NJW 2002, S. 3533), vermag die Anerkennung zivilrechtlicher (Teil-)Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts an der im Einkommensteuerrecht geltenden Rechtslage nichts zu ändern.
  • BVerfG, 26.02.1987 - 1 BvR 1441/86
    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Daher gilt auch forthin, dass eine von einer Personengesellschaft gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung erhobene Verfassungsbeschwerde mangels eigener Betroffenheit unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 1987 - 1 BvR 1441/86 -, juris, und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 1988 - 2 BvR 1694/87 -,juris).
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvR 1694/87
    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Daher gilt auch forthin, dass eine von einer Personengesellschaft gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung erhobene Verfassungsbeschwerde mangels eigener Betroffenheit unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 1987 - 1 BvR 1441/86 -, juris, und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 1988 - 2 BvR 1694/87 -,juris).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Zweifel bestehen insoweit unter folgendem Aspekt: Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2008 (- 1 BvL 2/04 -, BVerfGE 120, 1 ) entschieden, dass die Einordnung der gesamten Tätigkeit einer nur teilweise gewerbliche Einkünfte erzielenden Personengesellschaft als Gewerbebetrieb durch § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 1080/01

    Fehlende Beschwerdebefugnis eines Verbraucherschutzvereins bezüglich der

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Im Übrigen führt die im fachgerichtlichen Verfahren angeordnete Prozessstandschaft der Gesellschaft (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO) nicht zur Beschwerdebefugnis im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfGE 31, 275 ; BVerfGK 8, 136 ).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Die Anerkennung einer beschränkten Steuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft, die sich darauf bezieht, dass sie Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation ist, lässt die Grundentscheidung unberührt, dass Subjekte der Einkommensteuer allein die einzelnen Gesellschafter sind (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82 -, BStBl II 1984 S. 751, und Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995 S. 617), an die sich der Gewinnfeststellungsbescheid inhaltlich richtet (vgl. BFH, Urteil vom 27. Mai 2004 - IV R 48/02 -, BStBl II 2004 S. 964).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Die Anerkennung einer beschränkten Steuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft, die sich darauf bezieht, dass sie Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation ist, lässt die Grundentscheidung unberührt, dass Subjekte der Einkommensteuer allein die einzelnen Gesellschafter sind (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82 -, BStBl II 1984 S. 751, und Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995 S. 617), an die sich der Gewinnfeststellungsbescheid inhaltlich richtet (vgl. BFH, Urteil vom 27. Mai 2004 - IV R 48/02 -, BStBl II 2004 S. 964).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Die Anerkennung einer beschränkten Steuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft, die sich darauf bezieht, dass sie Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation ist, lässt die Grundentscheidung unberührt, dass Subjekte der Einkommensteuer allein die einzelnen Gesellschafter sind (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82 -, BStBl II 1984 S. 751, und Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995 S. 617), an die sich der Gewinnfeststellungsbescheid inhaltlich richtet (vgl. BFH, Urteil vom 27. Mai 2004 - IV R 48/02 -, BStBl II 2004 S. 964).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
    Im Übrigen führt die im fachgerichtlichen Verfahren angeordnete Prozessstandschaft der Gesellschaft (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO) nicht zur Beschwerdebefugnis im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfGE 31, 275 ; BVerfGK 8, 136 ).
  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung des

    Zwar ist eine von einer Personengesellschaft gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung erhobene Verfassungsbeschwerde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mangels eigener Betroffenheit grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 1987 - 1 BvR 1441/86 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 1988 - 2 BvR 1694/87 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 2677/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 13.06.2016 - 2 BvR 2894/14

    Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt zugleich einen

    Ungeachtet der Frage der Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGK 20, 333; vgl. aber z.B. auch BVerfGE 96, 231 ) und der unzureichenden Darlegung der derzeitigen Beteiligungsverhältnisse an der Beschwerdeführerin genügt die Verfassungsbeschwerde jedenfalls nicht den (übrigen) sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ergebenden Begründungsanforderungen.
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